Neues zur Hybrid-Versammlung

Viele Immobilienverwaltungen haben sich recht gut mit der teilweisen Online-Versammlung arrangiert und holten sich 2021 die notwendigen Genehmigungsbeschlüsse nach § 23 Abs. 1 WEG.  Zwei Sachverhalte dürften hier eine wesentliche Rolle spielen: Zum einen die Generationenfrage bei den Verwaltern und ihren Teams, zum anderen, ob überhaupt eine durchdachte Strategie für die Hybrid-Versammlung vorliegt.   

Relevant ist auch die richtige Kommunikation bezüglich der Sondervergütung. 
Hier dürfen  nicht nur bloße Eurobeträge im Raum stehen, sondern die vielen Vorteile gehören genannt: insbesondere, dass nicht vor Ort wohnende Eigentümer viel Zeit und Geld sparen.  Und bei der jetzigen Corona-Situation liegt es auf der Hand, dass mindestens für das Frühjahr 2022 Hybrid-Versammlungen das geeignete Mittel sind.     

Interessant ist zudem, dass Verwalter mit Hybrid-Erfahrung übereinstimmend von einer großen Zufriedenheit aller  Beteiligten berichten: Die Versammlungen verlaufen demnach viel disziplinierter und sachlicher, es werden Eigentümer erreicht, welche bislang nicht dabei waren und durchaus positiv zur Willensbildung beitragen.  

Alleine das nacheinander erfolgende Reden und damit keine unqualifizierten Unterbrechungen sind ein angenehmer Aspekt. Das Mehr an Vorbereitung rechnet sich durch einen erheblich schnelleren Ablauf der Versammlung. Vor allem wenn Lösungen zum Abstimmungsprozess und der Protokollierung integriert sind…  

Mehr dazu in unserem Webinar Neues zur Hybrid-Versammlung 

Siehe auch Artikel von Alexander Haas: Neues zur Hybrid Versammlung

×
×

Warenkorb