Neues zur Hybrid-Versammlung
Was sind die bisherigen Erkenntnisse zur Hybrid-Eigentümerversammlung?
Es geht darum, möglichst einfach die teilweise Online-Versammlung durchzuführen.
Wie haben sich die speziellen Programme für die Hybrid-EV bewährt? Waren die blumigen Worte aus der Werbung belastbar oder ist vieles gar nicht so umsetzbar, wie von manchem Hersteller versprochen?
Wir haben zahlreiche Verwalterkollegen und die relevanten Anbieter interviewt und werden Sie über die Ergebnisse informieren. In objektiver und durchaus kritischer Weise mit maximalem Praxisbezug.
Auch die Frage, ob Videokonferenzsysteme wie Zoom oder Teams den Zweck erfüllen, wird im Detail besprochen.
Ebenso, ob und wie die teilweise Online-Versammlung bisher zur Prozessoptimierung beiträgt. Technik-Pannen werden thematisiert und Strategien aufgezeigt, wie diese zu verhindern sind. Zudem möchten wir darstellen, welche Technik sich in der Praxis bewährt hat. Die Hybrid-Versammlung abzuwehren dürfte keine sinnvolle Strategie sein. Besser ist eine gute Vorbereitung auf das, was die Eigentümer ohnehin in Kürze als selbstverständlich erwarten.
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:
- Viele Erfahrungsberichte aus der Praxis
- Die verschiedenen Möglichkeiten der Durchführung
- Effizienzgewinn oder alles nur Zusatzaufwand?
- Eigentümerakzeptanz. Auch nach der Pandemie?
- Bisherige Rechtsprechung
- Ist der Einsatz einer Spezialsoftware sinnvoll?
- Kundenportale: Hybrid-Versammlung daraus führen
- Kamera, Mikro etc.: Welche Technik sich bewährt hat
- Abstimmung in Theorie und Praxis
- Umgang mit Pannen und zu erwartenden kritischen Situationen
- Mehraufwand und Sondervergütungs-Strategie
Weitere Informationen und Downloads:
Sie erhalten
- Weiterbildungsbescheinigung
- Videoaufzeichnung des Live-Webinars unabhängig von Ihrer Teilnahme
- Präsentation als PDF
Buchen Sie hier unser Webinar
Dauer
90 Minuten
Webinar-Gebühren
95 Euro zzgl. USt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.
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