BAFA

Ihrer Immobilienverwaltung etwas Gutes tun und fördern lassen? Wir sind eine BAFA-registrierte Unternehmensberatung und stellen für Sie den Antrag:

Praktisch alle von uns angebotenen Beratungsleistungen inklusive Unternehmenscheck sind förderfähig.Von Anfang 2023 bis Ende 2026 gilt eine im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Richtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatung für KMU“.
Daher stehen wir Ihnen gerne auch ein weiteres Mal zur Seite und übernehmen wie gehabt die Antragsstellung für Sie.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der Beratungsrechnung. Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 % und in den neuen Bundesländern 80 % (außer Leipzig).

Weiterführende Infos direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA).

Wir haben bei weit über 200 Immobilienverwaltungen erfolgreich BAFA-Gelder beantragt.  Hier eine kleine Auswahl von Referenzen.

Die förderfähigen Beratungskosten betragen je Maßnahme maximal 3.500 Euro.
Je Immobilienverwaltung können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen zwischen 2023 und 2026.
Zur Förderung ist zwingend ein Berater auszuwählen, welcher wie wir bei der BAFA registriert ist. Die Durchführung der Maßnahmen muss nach Antragstellung innerhalb eines halben Jahres erfolgen.
 

Mehr dazu im Artikel von Alexander Haas:
Fördergelder für (fast) jede Immobilienverwaltung

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