Was Kundenportal und Abrechnungsprogramm nicht können, Sie jedoch bereits haben:
SharePoint in Microsoft 365 für Ihr Dokumenten- bzw. Dateimanagement
In Ihrem Microsoft 365 befindet sich mit SharePoint ein mächtiges Dokumentenmanagementsystem mit erstaunlichen Möglichkeiten.
Wir erklären Ihnen, was SharePoint überhaupt ist und wie vorteilhaft dieser Bestandteil von Microsoft 365 für Ihre Immobilienverwaltung sein kann.
Sie verfügen mit SharePoint über ein starkes Dokumentenmanagement ohne Zusatzkosten. SharePoint erleichtert beispielsweise die Zusammenarbeit in Ihrer Hausverwaltung, da Dokumente schneller und einfacher gefunden, geteilt und gemeinsam bearbeitet werden können.
Wie dies in der Praxis funktioniert und welche Strategie für Ihre Immobilienverwaltung passend ist, möchten wir gerne zeigen.
Am Rande kommt auch die Überlegung ins Spiel, ob ein klassischer Server überhaupt noch notwendig ist. Bei der komfortablen Arbeit mit SharePoint Online in Verbindung mit einer Cloud-Abrechnungssoftware und einem Kundenportal hat die Online-Arbeit auch in der Hausverwaltung endgültig den Durchbruch geschafft.
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:
- SharePoint und seine Möglichkeiten in der Hausverwaltung
- Die bisherige Dateiexplorer-Struktur auf SharePoint beibehalten?
- Alternative oder Ergänzung zur klassischen Ordnerstruktur
- Ist ein klassischer Server heute noch notwendig?
- Microsoft Teams und SharePoint im perfekten Zusammenspiel
- SharePoint als Wissensdatenbank passgenau für die Hausverwaltung
- Rechnungseingang und weitere automatisierte Workflows
- Weitere Hinweise zum sinnvollen SharePoint-Einsatz
Weitere Informationen und Downloads:
Sie erhalten
- Weiterbildungsbescheinigung
- Videoaufzeichnung des Live-Webinars
- Präsentation als PDF
Buchen Sie hier unser Webinar
Dauer
90 Minuten
Webinar-Gebühren
95 Euro zzgl. USt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.