Sonderleistungen werden von Immobilienverwaltungen immer häufiger erbracht. Doch wie wird die Zeiterfassung überhaupt umgesetzt?
Ein immer größeres Thema ist die Zeiterfassung und Dokumentation von Sonderleistungen. Schließlich möchte eine unternehmerisch arbeitende Hausverwaltung jede Leistung fair und transparent abrechnen. So wie es eben Verwaltervertrag und Beschlusslage zulassen. Idealerweise sollte auch die Arbeitszeit des Mitarbeiters keine völlig unbekannte Größe sein, eine Herausforderung durch immer mehr Homeoffice.
Es gibt zwar viele webbasierte Zeiterfassungsprogramme, welche für die Immobilienverwaltung jedoch im Regelfall über keine Schnittstelle zur Vorgangsbearbeitung verfügen.
Manche Kundenportale mit Aufgabenmanagement besitzen zwar eine Zeiterfassung, jedoch oft rudimentär und für gewisse Ansprüche nicht ausreichend. Wir möchten Ihnen einen Überblick über passende Instrumente und eine praxisorientierte Umsetzung der Zeiterfassung geben.
Inhalt des 60-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:
- Marktübersicht Zeiterfassung und was für die Hausverwaltung in Frage kommt
- Zeiterfassung so praktisch wie möglich handhaben
- Welche Programme sich zum Schreiben von Rechnungen eignen
- Für welche Sonderleistungen die Hausverwaltung keine Rechnungen schreiben muss
- Die pragmatische Umsetzung der gesetzlichen Notwendigkeit der Arbeitszeiterfassung
- Zeiterfassung als Teil des modernen Arbeitslebens
Weitere Informationen und Downloads:
Artikel: Zeiterfassung für Sonderleistungen und Arbeitszeit (179 kB)Sie erhalten
- Weiterbildungsbescheinigung
- Videoaufzeichnung des Live-Webinars
- Präsentation als PDF
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Dauer
60 Minuten
Webinar-Gebühren
95 Euro zzgl. USt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.