OneNote schließt die Software-Lücken Ihrer Immobilienverwaltung
Wir haben nicht ohne Grund unser OneNote-Webinar und unseren eigenen OneNote-Einsatz in der Hausverwaltung komplett neu konzipiert.
Vorbei ist die Zeit, in der wir OneNote als geeignetes Instrument für das Datei- und Dokumentenmanagement gesehen haben. Dafür ist SharePoint, ebenfalls ein Microsoft 365-Bestandteil, deutlich stärker.
Auch die OneNote-Vorgangsbearbeitung verliert an Bedeutung durch die immer leistungsfähigeren Kundenportale.
Doch mehr denn je betrachten wir OneNote als einen wichtigen Punkt der Hausverwaltungs-Softwarelandschaft. Es dürfte keine perfektere Ergänzung geben für CRM, ERP (z.B. technische Objektverwaltung), EV-Vorbereitung und -Begleitung, Projekte aller Art sowie im Wiki- und FAQ-Bereich. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, wie Sie mit Ihrer Hausverwaltung aufgestellt sind.
OneNote-Kenntnisse werden für das Verständnis des Webinars vorausgesetzt. Gerne stehen wir Ihnen für eine OneNote-Schulung oder auch nur für einen Crashkurs zur Verfügung.
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:
- Lückenbüßer oder ideale Ergänzung: OneNote bleibt unverzichtbar
- FAQ-Notizbuch als ideales betriebliches Wissensmanagement
- OneNote im Zusammenspiel mit To Do und Planner
- Für Ihre Eigentümerversammlung besonders geeignet
- Eigentümer- und Mieter-CRM: Ist OneNote hier noch zeitgemäß?
- OneNote als Bindeglied im Microsoft 365-Kosmos
- Notwendige Abgrenzungen beim Dateimanagement
- Weitere neue praxisbewährte OneNote-Anregungen
Weitere Informationen und Downloads:
Artikel: OneNote neu gedacht: Änderungen bei Strategie und Nutzung (136kB)
Sie erhalten
- Weiterbildungsbescheinigung
- Videoaufzeichnung des Live-Webinars unabhängig von Ihrer Teilnahme
- Präsentation als PDF
Buchen Sie hier unser Webinar
Dauer
90 Minuten
Webinar-Gebühren
95 Euro zzgl. USt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.