Wird Ihre Verwalter-Arbeit angemessen vergütet?
Sind Sie auch bei Sonderleistungen richtig aufgestellt, welche immer häufiger nach Zeitaufwand abgerechnet werden?
Die Ansprüche an Immobilienverwaltungen haben bekanntlich enorm zugenommen. Gleichzeitig hat sich der Markt auf den Kopf gestellt, die Nachfrage nach Verwalterleistungen ist meist deutlich höher als unsere Kapazitäten. Daher sollten Sie beim Aushandeln von Grund- und Sondervergütungen Ihre Dienste nicht unter Wert verkaufen.
Ein unternehmerischer Anpassungsbedarf ist für die meisten Hausverwaltungen notwendig. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind für die Mitarbeiter gestiegene Gehälter zu bezahlen und gleichzeitig ist eine angemessene Gewinnspanne anzustreben.
Wir zeigen Ihnen, was es für Ihre Hausverwaltung auf dem Weg zu einem leistungsgerechten, deutlich höheren Stundensatz und dem Abrechnen von relevanten Sonderleistungen zu beachten gibt.
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:
- Abschied von der Kuschel-Verwaltung mit wenig Unternehmergeist
- Argumentationshilfen zur deutlichen Vergütungs-Erhöhung
- Wie Sie Ihre Wertschätzung als Verwalter steigern
- Grundvergütung, Mindestumsatz und Sondervergütungen im Kontext
- Sonderleistungen, welche in jedem Falle zu berechnen sind
- Mindset ändern: Weg mit dem alten Denken
- Wie eine angemessene Gewinnspanne zu erreichen ist
- Weitere Strategien und Anregungen zur Steigerung der Rentabilität
Weitere Informationen und Downloads:
Sie erhalten
- Weiterbildungsbescheinigung
- Videoaufzeichnung des Live-Webinars unabhängig von Ihrer Teilnahme
- Präsentation als PDF
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Dauer
90 Minuten
Webinar-Gebühren
95 Euro zzgl. USt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.