Passende Strategien für Ihr Kundenportal
Ihr vorhandenes Kundenportal erfüllt nicht Ihre Erwartungen zur Entlastung der Mitarbeiter und weniger Anrufen? Es gibt vermeintlich noch mehr Kommunikationsaufwand als vorher?
Bei vielen Immobilienverwaltungen geht nicht nur bei der Einführung, sondern auch während der Nutzung so einiges in die falsche Richtung.
Wir möchten Ihnen objektiv und kritisch wichtige Erkenntnisse näherbringen. Ebenso wie ein Portal wirklich Effizienz in das Verwalter-Tagesgeschäft bringt, so dass seine Wertigkeit als unverzichtbares Wettbewerbsinstrument zur Geltung kommt.
Bitte beachten Sie, dass wir das Kundenportal-Webinar Teil 2 für Fortgeschrittene sowie Teil 1 für Einsteiger anbieten.
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:
- Ärgernisse im Kundenportal-Tagesgeschäft vermeiden
- Prozesse nach der Portaleinführung anpassen und weiter optimieren
- Vorgangsverwaltung komplett im Portal?
- Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter zur Portalnutzung
- Unsicherheiten und typische Fehler vermeiden
- Telefonzeiten reduzieren und mit E-Mails anders umgehen
- Künftig führendes System zur primären Datenpflege: Portal oder Hausverwaltungssoftware?
- Umgang mit genereller Portal-Schnittstellenproblematik
- Hybride Versammlung mit dem Portal: Was generell zu beachten ist
- … und mehr Grundsätzliches zum Thema bei Teil 1 für Einsteiger
Weitere Informationen und Downloads:
Sie erhalten
- Weiterbildungsbescheinigung
- Videoaufzeichnung des Live-Webinars unabhängig von Ihrer Teilnahme
- Präsentation als PDF
Buchen Sie hier unser Webinar
Dauer
90 Minuten
Webinar-Gebühren
95 Euro zzgl. USt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.