Webinar-Tab Verwaltervertrag

Ihrem Verwaltervertrag fehlt die notwendige Flexibilität?
Wie steht es um Eigentümerakzeptanz und wichtigen Sondervergütungen?

Die Verbandsverträge besitzen bekanntlich nicht immer die erwünschte Eigentümerakzeptanz, da oft zu unflexibel und unübersichtlich.
Prozessoptimierung und Digitalisierung machen vor den Inhalten des WEG-Verwaltervertrages nicht halt.
Deshalb genügen der juristische Blickwinkel sowie die übliche Aufzählung von Verwalterpflichten ohne wirklichen Nutzwert nicht. Denn es geht um leistungsbezogene Inhalte, welche von der Immobilienverwaltung abzurechnen sind.

Wir stellen Ihnen einen fairen und übersichtlichen Vertrag zur Verfügung, welcher eine leistungsorientierte Vergütung über die monatliche Pauschale hinaus zulässt. Der Verwaltermarkt hat sich bekanntlich drastisch verändert: Sonderleistungen werden immer relevanter und sind über den Vertrag leichter durchsetzbar, anstatt sie aufwendig beschließen zu lassen.

Sie erhalten unseren aktuellen WEG-Verwaltervertrag im frei editierbaren Word-Format. Ohne Gewähr, es erfolgt keine Rechtsberatung.

Auch wenn Sie an Ihrem bisherigen Verwaltervertrag festhalten, finden Sie bestimmt den einen oder anderen Punkt, welcher für Ihren Vertrag vorteilhaft ist.

Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Videoaufzeichnung:

  • Unternehmerisch relevante und zeitgemäße Sonderleistungsinhalte
  • Verwaltervertrag als gewichtiger Beitrag für ein besseres Betriebsergebnis
  • Erreichen einer Eigentümerakzeptanz ohne unnötige Diskussionen
  • Kundenportal und Digitalisierung als Vertragsbestandteile
  • Positionierung eines angemessenen Stundensatzes
  • Weitere Anregungen und Strategien rund um den Verwaltervertrag
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Weitere Informationen und Downloads:

Artikel: Verwaltervertrag: Mehr Effizienz und Vergütung (131kB)

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  • Aktueller Haas-WEG-Verwaltervertrag
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    95 Euro zzgl. USt.

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    Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung

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    Die Stornierung eines gebuchten Webinars ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet.

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    Ihre Referenten: Stefanie Schäfer und Alexander HaasStefanie Schäfer und Alexander Haas

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