Die Hybrid-Eigentümerversammlung möglichst einfach durchführen

Der Gesetzgeber hat den Verwaltern mit der WEG-Novelle ein ganz besonderes Ei ins Nest gelegt: Präsenzversammlungen sind weiterhin durchzuführen, doch mit der Möglichkeit, dass Eigentümer nach einem Mehrheitsbeschluss online mit dabei sind. Selten gab es mehr Unsicherheiten als bei dieser Neuerung. Die Hybrid-Versammlung abzuwehren dürfte schon aus Wettbewerbsgründen keine sinnvolle Strategie sein. Außerdem ist es gerade in Zeiten der Pandemie im Sinne aller, sich des Themas pragmatisch und möglichst unkompliziert anzunehmen.  

Macht es Sinn, eine klassische Videokonferenz-Software wie Zoom einzusetzen? Immerhin haben damit viele Immobilienverwaltungen bereits im ersten Lockdown ihre  Erfahrungen gemacht. Online-Meetings mit dem Beirat oder eine rein informative Veranstaltung mit den Eigentümern. Auf der Basis dann eine Vertreter-Versammlung, mit möglichst wenigen realen Teilnehmern.     

Andererseits gibt es bereits mehrere Speziallösungen genau für die hybride Eigentümerversammlung, immer neue Marktteilnehmer kommen hinzu.  

Warum eine klassische Videokonferenz-Software für die teilweise Online-Versammlung kaum in Frage kommen kann, erfahren Sie in unserem Webinar:  Hybrid-Versammlung: Wie das funktionieren kann 

Mehr dazu auch hier im Artikel

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